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MASKENPFLICHT– gemäß CoronaSchVO in der Fassung v. 01.04.2022 gültig ab dem 03. April 2022
Ein Mund- und Nasenschutz (OP- / FFP2-Maske) ist vor dem Betreten unserer Geschäftsräume anzulegen. Zu Ihrem und unserem Schutz, aufgrund der derzeit noch sehr hohen Inzidenzzahlen, machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und bitten Sie, weiterhin diese wirksame Schutzmaßnahme anzuwenden und wo möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Wir danken für Ihr Verständnis.
ZU IHRER UND UNSERER SICHERHEIT HABEN WIR ZUSÄTZLICH FOLGENDE VORKEHRUNGEN GETROFFEN:
• Berührungsloser Desinfektionsspender im Eingangsbereich
• Großflächige, transparente Spuckschutzwände
• Luftreiniger (HEPA 13/14) in den Verkaufsräumen, reduzieren die Anzahl der Viren in Aerosolen
• Bargeldlose Zahlung (Girocard, Kreditkartenzahlung, apple pay, etc.) im Ladenlokal
• Mobile, bargeldlose Zahlung zuhause bei Anlieferung